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Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGB) von
RDSoft
1. Allgemeines
Allen Lieferungen und Leistungen liegen diesen Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware
oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Käufers werden nur anerkannt, wenn
sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich
mit rechtsgültiger Unterschrift von RDSoft bestätigt worden sind. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung an Dritte
abzutreten.
2. Rechte an Software, Know-how und
Verfahren
Ohne besondere Abrede darf der Kunde die überlassene Software, das Know-how, die Datenträger und die Dokumentationen im
vorgesehenen Umfang selbst benützen, nicht aber an Dritte weitergeben. Jedes Erweitern, Ändern oder Kopieren der Software durch den Kunden benötigt
die schriftliche Zustimmung von RDSoft. Der Kunde hat auf allen Modifikationen und Kopien die gleichen Schutzrechtsvermerke wie auf dem Original
anzubringen. Sind Software, Unterlagen oder andere Arbeitsergebnisse speziell für den Kunden entwickelt worden, und kann RDSoft die notwendige
Anpassung nicht marktkonform ausführen, darf der Kunde verlangen, dass ihm RDSoft zum Zwecke der Wartung und Weiterentwicklung die notwendigen
Unterlagen und Source-Codes gegen eine angemessene Entschädigung ausliefert. Das Eigentum an der Software und am Know-how sowie das Recht zur
weiteren Verwendung bleibt in allen Fällen bei RDSoft, auch wenn RDSoft die Source-Codes ausliefert, oder wenn der Kunde Softwareprogramme oder
Know-how-Aufzeichnungen nachträglich ändert.
3. Termine
Die Parteien einigen sich auf Terminpläne oder einzelne Termine. Die Zeiten gelten als eingehalten, wenn die Leistungen
die vereinbarten Kriterien erfüllen.
Nur schriftlich zugesicherte Termine sind verbindlich. Solche verlängern sich angemessen
- wenn RDSoft Angaben, die sie für die Ausführung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde
sie nachträglich ändert;
- wenn der Kunde mit den von ihm auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung seiner
vertraglichen Pflichten im Verzug ist, insbesondere wenn er Zahlungsbedingungen nicht einhält;
- wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Lieferanten liegen, wie Naturereignisse,
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, Austritt massgeblicher Mitarbeiter, erhebliche Betriebsstörungen,
Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferung sowie behördliche Massnahmen.
RDSoft kann Teillieferungen ausführen. Bei Verzögerung hat der Kunde RDSoft eine angemessene Frist zur nachträglichen
Erfüllung anzusetzen. Erfüllt RDSoft bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde, sofern er es innert drei Tagen erklärt, auf die
nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.
4. Abnahme
Die Parteien einigen sich über die Modalitäten der Ablieferung und der Abnahme. Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren
vereinbart ist, hat der Kunde die erbrachten Leistungen selber zu prüfen. Ist ein funktionsfähiges System versprochen, kann der Kunde von RDSoft
verlangen, dass sie ihm die vereinbarten Erfüllungskriterien demonstriert. Ohne besondere Abrede hat der Kunde allfällige Mängel schriftlich
bekanntzugeben. Unterlässt er die Anzeige innerhalb von vier Wochen nach der Lieferung, gelten alle Funktionen als erfüllt und die Lieferung als
genehmigt. Ist ein Abnahmeverfahren vereinbart und verzögert sich dieses aus Gründen, die RDSoft nicht zu vertreten hat, ist der Kunde gleichwohl
zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.
5. Garantie
Die RDSoft steht dafür ein, dass sie die erforderliche Sorgfalt anwendet, und dass die Dienstleistungen und Produkte die
schriftlich zugesicherten Eigenschaften erfüllen. Der Kunde ist sich bewusst, dass sich auch bei sorgfältigster Softwareentwicklung und Beratung
Fehler einschleichen können, dass RDSoft deshalb über die schriftlichen Zusicherungen hinaus keine Gewährleistung erbringt, und dass sie
insbesondere nicht für die vollständige Erreichung aller erhofften Ziele einstehen kann. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und
Störungen, die RDSoft nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder
Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse. Im Rahmen der Gewährleistung behebt RDSoft alle
Mängel der schriftlich zugesicherten Eigenschaften sowie alle Fehler, die nachweisbar auf seine Unsorgfalt zurückgehen. Der Kunde hält dafür
eine einwandfreie Fehlerdokumentation bereit. RDSoft erbringt die Gewährleistung nach ihrer Wahl in ihren Räumen oder beim Kunden, der RDSoft
freien Zugang gewährt. Demontage und Montage-, Transport-, Verpackungs-, Reise- und Aufenthaltskosten gehen zu Lasten des Kunden. Ersetzte Teile
werden Eigentum der RDSoft. Mit Anerkennung oder Beseitigung eines Mangels werden Gewährleistungs- und Verjährungsfristen nicht unterbrochen.
Weitere Ansprüche aus Gewährleistung sind ausgeschlossen. Insbesondere kann der Kunde nicht vom Vertrag zurücktreten oder den Ersatz von Folgeschäden
verlangen.
6. Verwendungszweck, Haftung
Der Einsatz der Produkte und deren Verwendung für einen bestimmten Zweck ist ausschliesslich Sache des Kunden und
erfolgt auf dessen eigene Verantwortung. In keinem Fall haftet die RDSoft dem Kunden oder Dritten gegenüber für Schäden, die sich direkt oder
indirekt durch Gebrauch, allfällige Störungen oder Betriebsausfall usw. ergeben. Ausgeschlossen ist insbesondere auch jede Haftung für Folgeschäden
wie entgangener Gewinn, Ersatzansprüche Dritter oder Schäden an aufgezeichneten Daten. Dies gilt auch für Dienstleistungen.
7. Preise und Zahlungsbedingungen
Wenn bei Offerten keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, gelten diese während 30 Tagen. Die RDSoft erbringt ihre
Leistungen zu einem Festpreis oder zu einem Preis nach Aufwand. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, in Schweizer Franken ohne
Mehrwertsteuer, Gebühren, Abgaben, Zölle, Transport, Verpackung, Versicherung, Installation, Inbetriebnahme, Schulung und Anwendungsunterstützung.
Sie sind zur Zahlung fällig netto innert 30 Tagen seit Rechnungsstellung. Sofern dies nicht vertraglich ausgeschlossen ist, kann die RDSoft bei
Vertragsabschluss eine Anzahlung bis zu einem Drittel der Projektsumme und während der Projektentwicklung Teilzahlungen im Wert der erfolgten
Leistung verlangen. Der Kunde darf mit Gegenansprüchen, auch wenn sie aus dem gleichen Vertrag oder dessen Anfechtung herrühren, nur bei
schriftlicher Einwilligung der RDSoft oder beim Vorliegen eines rechtskräftigen Gerichtsurteils verrechnen. Hält der Kunde die Zahlungstermine
nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz
der Schweizerischen Nationalbank liegt. Solange der Kaufpreis nicht vollständig bezahlt ist, bleibt das Kaufobjekt unbeschränktes Eigentum der
RDSoft und der Käufer ist nicht berechtigt, darüber weiter zu verfügen. Bei Zahlungsverzug behält sich die RDSoft ausdrücklich vor, von allen
zugesagten Leistungen zurückzutreten und alle übergebenen Kaufobjekte zurückzufordern. Die RDSoft behält sich im weiteren das Recht vor, den
Kaufgegenstand gegen Retentionsansprüche zu schützen.
8. Anwendbares Recht und
Gerichtsstand
Das Rechtsverhältnis untersteht schweizerischem Recht. Soweit die Vereinbarungen keine besondere Regeln enthalten,
gelten die Bestimmungen über den Auftrag gemäss Art. 394 ff OR. Gerichtsstand ist der Sitz der RDSoft. Die RDSoft darf jedoch auch das Gericht am
Sitz des Kunden anrufen.
Aktualisierung am 3.01.2000
© 2000 RDSoft , CH-5103 Möriken, Schweiz Tel. +41 (62) 893 4061, Fax +41 (62) 893 2053
E-Mail: info@rdsoft.ch Internet: www.rdsoft.ch
www.r-shop.ch
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